Pflanzenschutzmittel dienen vorwiegend zum Schutz von Nutzpflanzen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Erhöhung der Ernteerträge. Es handelt sich um chemische oder biologische Mittel zur Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen. Zusätzlich werden solche Mittel auch zur Konservierung pflanzlicher Erzeugnisse angewendet.
Pflanzenschutzmittel sollen Nutzpflanzen schützen und Ernteerträge sichern oder erhöhen. Es handelt sich um chemische oder biologische Mittel, die in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch zur Konservierung von pflanzlichen Erzeugnissen angewendet werden. Die Mittel schützen die Pflanzen vor Schädlingen oder Unkräutern sowie vor Krankheiten oder Pilzbefall.
In den Mitteln sind Wirkstoffe enthalten, die gegen eine bestimmte Art von Schädlingen oder Unkräutern wirken. Da diese Mittel auch schädliche Nebenwirkungen haben können, ist eine Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich.
Die Mittel werden in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch von Hobbygärtnern für verschiedene Zwecke gebraucht:
Welche Nebenwirkungen die Mittel zum Pflanzenzschutz haben, hängt von der jeweiligen Art und Anwendung ab. So können Unkrautbekämpfungsmittel auch Nutzpflanzen in der Nähe schädigen und Schäden bei Tieren sowie Menschen hervorrufen. Auch Schädlingsbekämpfungsmittel können nützliche Insekten und andere Tiere sowie den Menschen schädigen.
Zu den Nebenwirkungen gehören auch Reduzierung der Artenvielfalt, da verschiedene Tier- oder Pflanzenarten bekämpft werden können, sowie Rückstände in Lebensmitteln, die schädlich für den Menschen sind. Auch das Grundwasser und die Gewässer können geschädigt werden. Die Mittel können in das Grundwasser gelangen und sind nur schwer abbaubar.
Bei den Mitteln zum Pflanzenschutz gibt es verschiedene Unterteilungen. Abhängig von den Inhaltsstoffen wird nach chemischen, chemisch-synthetischen und biologischen Mitteln unterschieden.
Weitere Unterscheidungen werden nach Wirkungsbereichen getroffen:
Die Mittel zum Pflanzenschutz können auch nach Anwendungsgebieten unterschieden werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein Pflanzenschutzmittelverzeichnis herausgegeben, nach dem die folgende Unterteilung erfolgt:
Wo die Mittel für den Pflanzenschutz gekauft werden können und wer sie kaufen kann, hängt von der Art der Mittel ab. Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Gartenbaubetriebe, aber auch Betriebe, die mit der Lagerung von pflanzlichen Erzeugnissen beschäftigt sind, können die Mittel über einen speziellen Großhandel oder den Onlinehandel, der nur für Geschäftskunden zugelassen ist, kaufen.
Hobbygärtner können solche Mittel mit einer schwächeren Wirkstoffkonzentration in Bau- oder Gartenmärkten kaufen. Auch der Kauf in einschlägigen Onlineshops, die auf Gartenprodukte spezialisiert sind, ist möglich. Für den Kauf von Mitteln mit höherer Wirkstoffkombination ist ein entsprechender Nachweis zur Berechtigung erforderlich.
Die Europäische Union plant ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten. Das geplante Verbot stößt auf Kritik, da die Versorgungssicherheit mit pflanzlichen Lebensmitteln betroffen sein könnte.
Ein Verbot gilt bereits für Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf von der Allgemeinheit genutzten Flächen. Verboten sind auch noch verschiedene weitere Wirkstoffe, darunter
Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Pflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau angewendet. Die Mittel enthalten verschiedene Wirkstoffe und können schädliche Nebenwirkungen haben. Sie können Menschen, Tiere, Gewässer und Grundwasser schädigen und die Artenvielfalt einschränken.