Bei Schimmel im Bad handelt es sich im Prinzip um einen Pilz und genau genommen, kommen auch häufig im Freien vor. Dabei ist die Konzentration allerdings so gering, dass es in der Regel zu keinen Einschränkungen kommt. Kann sich der Pilz allerdings auf engen Raum ausbreiten, so sieht es schon anders aus, denn dann ist die Konzentration so hoch, dass dieser sogar gesundheitsschädlich ist.
Im folgenden Ratgeber befassen wir uns daher mit dem Schimmel und geben praktische Tipps, was Sie machen können, wenn dieser sich ausbreitet.
Der Schimmelpilz mag es besonders feucht, daher kann sich dieser vor allem dann ausbreiten, wenn dieser ein besonders feuchtes Milieu hat. Dabei breitet er sich vor allem dort aus, wo feuchte Luft auf kalte Oberflächen trifft.
Dabei ist es noch nicht einmal wichtig, dass sich an den Stellen Kondenswasser niedergeschlagen hat. Der Pilz breitet sich bereits dann aus, wenn die relative Luftfeuchtigkeit im Raum über 65 Prozent liegt. Allerdings gibt es auch noch weitere Faktoren, die einen Schimmelbefall begünstigen:
Aus diesen Gründen ist es besonders wichtig, dem Schimmel keinen Nährboden zu bieten, damit sich dieser gar nicht erst ausbreiten kann.
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Obwohl Schimmelsporen grundsätzlich erst einmal nicht schädlich für die Gesundheit sind, können diese bei hoher Konzentration viele Probleme und Gefahren mit sich bringen. So können eingeatmete Schimmelsporen allergische Reaktionen und Reizungen auslösen.
Darüber hinaus können die Sporen auch Schnupfen, Bronchitis, Müdigkeit oder Kopfschmerzen auslösen. Neben den gesundheitlichen Gründen greift Schimmelpilz allerdings auch Holz an. Somit können Balken mit der Zeit morsch werden, was ein schwerwiegendes Problem darstellt. Das Mauerwerk hingegen wird durch den Schimmel nicht angegriffen.
Besondere Vorsicht sollte man bei schwarzem Schimmel walten lassen, denn dieser gilt als giftig. Somit kann dieser nicht nur Allergien begünstigen, sondern auch Atemnot auslösen sowie zu anderen Gesundheitsschäden führen.
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Wenn daher Schimmel auftritt, so sollte dieser so schnell wie möglich beseitigt werden. Dabei gibt es selbstverständliche viele unterschiedliche Möglichkeiten und sogar Hausmittel, die gegen Schimmelbefall helfen. Allerdings sollte man bei der Auswahl der Hausmittel Vorsicht walten lassen, denn diese können unter Umständen auch als Nährboden für den Schimmel dienen.
Beim Einsatz von chemischen Mitteln sollte darauf geachtet werden, dass diese gesundheits- sowie umweltschädlich sind. Daher sollte während des Vorgangs unbedingt gelüftet werden. An biologischen Mitteln hat sich vor allem Wasserstoffperoxid als brauchbares Mittel herausgestellt.
Im Internet findet man viele unterschiedliche Möglichkeiten, wenn es um die Beseitigung von Schimmel geht. Zu den Mitteln, die helfen sollen, gelten folgende:
Hefe sollte dabei allerdings nicht eingesetzt werden, denn die Hefe kann dem Schimmel auch als Nährboden dienen. Essig hingegen soll den Schimmel ebenfalls beseitigen können, da die Pilze mit dem ph-Wert nicht umgehen können. Wird dies allerdings auf einer Kalkputzwand ausgeführt, so wird Essig wenig bringen, da der Kalk den Effekt negiert.
Lediglich hochprozentiger Alkohol beziehungsweise Brennspiritus haben sich als effektives Mittel herausgestellt. Allerdings beseitigen diese den Schimmel nur oberflächlich, sodass eine umfangreiche Sanierung unumgänglich ist, wenn der Schimmel tiefer sitzt.
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Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen chemischen Mitteln. Dabei gibt es mittlerweile unterschiedliche Sets, mit der der Schimmel auch nachhaltig bekämpft werden kann. Für den Schimmelstopp sorgt dabei Wasserstoffperoxid, der die Verbindung aufbricht. Im Anschluss kann mit anderen Mitteln und Kalk der Schimmel restlos entfernt werden.
Nach dem Einsatz sollte man allerdings gut durchlüften, denn die Mittel können in der Regel Reizungen auslösen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, die Wand gut durchtrocknen zu lassen, bevor wieder Tapete oder Putz an die Wand kommt.
Damit man nicht umfangreich sanieren muss, ist es deutlich besser erst gar keinen Schimmel entstehen zu lassen. Dafür gibt es selbstverständlich kein Patentrezept, sondern es kommt auf die Wechselwirkungen der einzelnen Maßnahmen an.
Wie bereits erwähnt, benötigt Schimmel kalte und feuchte Wände und Oberflächen. Aus diesem Grund sollten auch ungenutzte Räume in Winter beheizt werden. Darüber hinaus ist es unerlässlich, nach dem Duschen unbedingt einmal zu lüften.
Grundsätzlich sollten alle Fenster nach dem Aufstehen einmal komplett geöffnet und für fünf Minuten gelüftet werden, denn dadurch erfolgt ein Luftaustausch. Ebenfalls sinnig ist es, Schränke und andere Möbelstücke nicht zu dicht an die Wand zu stellen.
Dieser Fall kann nicht ganz geklärt werden, denn wenn Schimmel im Bad entsteht, muss unbedingt die gesamte Situation in Betracht gezogen werden. Entsteht der Schimmel durch einen baulichen Mangel, so ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen.
Die Kosten für die Sanierung trägt dann ebenfalls der Vermieter. Anders sieht es aus, wenn der Schimmel aufgrund einer falschen Bedienung seitens des Mieters entsteht. In diesen Fällen ist dann der Mieter dafür zuständig, dass der Schimmel entfernt wird.
Grundsätzlich sei allerdings gesagt, dass eine Kommunikation mit dem Vermieter äußerst wichtig ist. Bei kleineren Schäden bis zu einem halben Quadratmeter können dabei problemlos von selbst beseitigt werden.
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Schimmel im Haus ist nie eine schöne Sache, doch es gibt einige Möglichkeiten den Schimmel zu bekämpfen. Kleiner und nur oberflächlicher Schimmel lässt sich dabei sehr gut mit Wasserstoffperoxid oder auch Alkohol bekämpfen. Sollte der Schimmel tiefer gehen, so sollte unbedingt zu chemischen Mitteln gegriffen werden.
Noch besser ist es, erst gar keinen Schimmel entstehen zu lassen. Aus diesem Grund sollte die Wohnung regelmäßig gelüftet werden. Ebenso sollten Möbel nicht zu dicht an die Wand gestellt werden, damit die Luft dahinter zirkulieren kann. Bezüglich der Schadensbeseitigung kommt es immer darauf an wer Schuld ist. Bei einem baulichen Mangel muss der Vermieter den Schaden beseitigen. Wenn der Schimmel sich aufgrund einer falschen Bedienung entstanden ist, so ist der Mieter verpflichtet.